Ein BEM-Gespräch, auch bekannt als Betriebliches Eingliederungsmanagement-Gespräch, ist ein Instrument des Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Es wird zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer abgehalten, um die Wiedereingliederung eines langzeiterkrankten oder verletzten Mitarbeiters in den Arbeitsprozess zu unterstützen.
Ein BEM-Gespräch hat zum Ziel, mögliche Ursachen für die Arbeitsunfähigkeit zu identifizieren und geeignete Maßnahmen zur Eingliederung zu erarbeiten. Dabei sollen die individuellen Bedürfnisse des Arbeitnehmers berücksichtigt werden, um ihn bestmöglich bei der Rückkehr an den Arbeitsplatz zu unterstützen.
Im BEM-Gespräch werden verschiedene Aspekte besprochen, wie z.B. die Krankheitsgeschichte, die aktuelle Arbeitsunfähigkeit, die berufliche Situation und die Möglichkeiten der Wiedereingliederung. Auch die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber, Arbeitnehmer und gegebenenfalls beteiligten Personen wie Betriebsarzt oder Betriebsrat wird thematisiert.
Das BEM-Gespräch dient sowohl der Früherkennung und Vermeidung von Erkrankungen am Arbeitsplatz als auch der Förderung der Gesundheit und Arbeitsfähigkeit der Mitarbeiter. Es ist wichtig, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer aktiv an der Erarbeitung und Umsetzung von Lösungen mitwirken, um eine erfolgreiche Wiedereingliederung zu ermöglichen.
Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass Arbeitgeber ab einer bestimmten Größe ein BEM-Gespräch durchführen müssen. Die genauen Regelungen können je nach Land und Unternehmensgröße variieren.
Insgesamt kann das BEM-Gespräch dazu beitragen, dass langzeiterkrankte oder verletzte Mitarbeiter schneller und nachhaltiger wieder in den Arbeitsprozess integriert werden können, was sowohl für den Arbeitnehmer als auch für den Arbeitgeber von Vorteil ist.
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